Architekten- und Ingenieurrecht

Leistungsspektrum

  • Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Generalplanerverträgen, einschl. Allgemeiner Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, Zahlungsplänen etc.
  • Rechtsgutachten zu architekten- und ingenieurrechtlichen Streitfragen, einschließlich urheberrechtlicher Fragen
  • Beratung bei Planungswettbewerben nach RPW
  • Begleitende Rechtsberatung bei der Durchführung von Architekten- und Ingenieurverträgen, u.a. zu Kostenermittlungen, Kostenfortschreibung sowie Leistungspflichten
  • Beratung von Architekten und Ingenieuren zu baugenehmigungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen der Genehmigungsplanung sowie bei der Ausschreibung von Bauleistungen
  • Beratung und Vertretung bei Honorarfragen (HOAI und vertragl. Honorarregelungen)
  • Beratung bei der Abnahme von Bauleistungen und zu Baumängeln
  • Beratung bei Haftungs- und Schadensersatzfragen
  • Vertretung von Architekten und Ingenieuren in Honorar- und Haftungsprozessen

Rechtsbereiche

  • Architektenvertragsrecht
  • Architektenhonorarrecht (HOAI)
  • Architektenhaftpflichtrecht
  • Urheberrecht